

Das Coronavirus hält die ganze Welt in Atem und hat längst auch Deutschland fest im Griff. Schulen und Universitäten sind geschlossen, Veranstaltungen, Messen und Konzerte wurden abgesagt, Flüge und Kreuzfahrten gestrichen. Nachdem die Bundesregierung zunächst zu Vorsicht und Abstand riet, wurden nun weitere Verschärfungen beschlossen. Zuvor hatten einige Bundesländer bereits Ausgangssperren verhängt. Sie folgen damit Ländern wie Österreich, Belgien, Frankreich und Italien. Eine bundesweite Ausgangssperre wird es in Deutschland jedoch vorerst nicht geben.
Im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen etwa Bayern und Saarland zunächst Ausgangssperren. Schnell wurden Rufe nach einer bundesweiten Regelung laut. Schließungen, Abstandsregelungen und Kontakteinschränkungen erscheinen angesichts der rasanten Verbreitung des Coronavirus‘ in den letzten Tagen dringend notwendig. Am Mittwoch hatte die Bundesregierung bereits einheitliche Einschränkungen sozialer Kontakte im öffentlichen Leben beschlossen.
u.a. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen, Friseure, Reinigungen und Tierbedarfsmärkte.
u.a. Bars, Clubs, Theater, Museen, Messen, Kinos, Tierparks, Sporteinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze sowie alle weiteren Einzelhandelsverkaufsstellen.
Restaurants sollen spätestens um 18 Uhr geschlossen werden. Besuche u.a. in Krankenhäusern und Pflegeheimen sollen beschränkt werden. Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken angeboten werden.
Quelle: bundesregierung.de
Darüber hinaus einigten sich Bund und Länder am Sonntag auf neue Regeln, um das öffentliche Leben und soziale Kontakte zu reduzieren und in ganz Deutschland einheitliche Regeln zu schaffen.
Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, soll der Kontakt zu anderen Personen im öffentlichen Raum weitestgehend minimiert werden. Wörtlich heißt es: „Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur noch alleine, mit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu allen anderen Personen muss im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,50 Metern gehalten werden. Gruppen feiernder Menschen sind im öffentlichen Raum und darüber hinaus in Wohnungen und in privaten Einrichtungen untersagt. Ordnungsbehörden und die Polizei sollen die Einhaltung dieser Regelungen überwachen und Zuwiderhandlungen sanktionieren.
Das Coronavirus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Abstandsregelung ist daher sowohl sinnvoll als auch notwendig und geht mit einer Minimierung der direkten sozialen Kontakte einher (=social distancing). Mit diesem Vorgehen erhofft man sich eine deutliche Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus‘.
Ohne Einschränkungen sollen währenddessen der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport (Achtung: Kontakteinschränkung beachten!) und Bewegung an der frischen Luft (Achtung: Kontakteinschränkung beachten!) sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben. Supermärkte bleiben weiterhin geöffnet – die Bundesregierung hatte in den vergangenen Tagen wiederholt darauf hingewiesen, dass keine Versorgungsengpässe gegeben seien und Hamsterkäufe deshalb nicht notwendig seien.
Um den Kontakt zu anderen Personen im öffentlichen Raum zu minimieren, werden nun auch Gastronomiebetriebe geschlossen. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen bleibt von dieser Regelung ausgenommen. Auch Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Kosmetik- und Tattoostudios und Massagepraxen müssten vorerst schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
Quelle: Johns Hopkins University, Stand: 22.03.2020, 19:00 Uhr
Die Maßnahmen sollen am Montag, 23. März 2020 in Kraft treten und dann für mindestens zwei Wochen gelten. „Jeder soll seine Bewegungen und sein Leben für die nächsten Wochen nach diesen klaren Vorgaben organisieren“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es handele sich um Regeln, nicht um Empfehlungen.
Nur wenige Minuten nach Verkündung dieser Maßnahmen durch die Kanzlerin gaben bereits einige Bundesländer an, sich nicht an diese Regeln zu halten. Sachsen verhängt beispielsweise eine Ausgangssperre und auch in Bayern sei der Kontakt zu einer nicht-dem-Haushalt-zugehörigen Person nicht gestattet.
Quellen: bundesregierung.de, bundesgesundheitsministerium.de, tagesschau.de
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